AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des SOUL Trailrunning-Opening 2026
§1 Anwendung – Geltung
(1) Veranstalter des ersten SOUL TRAILRUNNING OPENING ist die siimple GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Daniel und Christina Gotsmich und Rainer Jungwirth (hello@siimple.de).
(2) Die AGB sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und dem Teilnehmenden (TN). Mündliche Vereinbarungen haben keine rechtliche Gültigkeit.
§2 Teilnahmebedingungen
(1) Startberechtigt sind alle für die jeweils gewählte Distanz ausreichend gesunden und trainierten Personen.
Besondere und individuelle Themen zur Startberechtigung sind dem SOUL-Reglement zu entnehmen.
(2) Der TN trägt die volle persönliche Verantwortung, ausreichend gesund und trainiert für die gewählte Distanz zu sein. Ausdrücklich muss sich jeder TN mit den besonderen Schwierigkeiten und Risiken, insbesondere der Verletzungs- und Sturzgefahr auf den teils sehr schwierigen Streckenabschnitten der jeweils gewählten Distanz, auseinandersetzen und sich entsprechend darauf vorbereiten und ausrüsten.
(3) Bei der Anmeldung erklärt der TN, den sogenannten Trail-Guide vollständig gelesen zu haben sowie alle darin enthaltenen Punkte verstanden zu haben und zu akzeptieren.
§3 Anmeldung – Startgeld
(1) Die Anmeldung erfolgt online auf der www.soul-trail.de über das Zeitmesssystem RaceResult. Nach der Anmeldung erhält der TN eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Damit ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien verbindlich.
(2) Die Zahlung des Startgelds wird in voller Höhe unmittelbar nach der Anmeldung fällig und erfolgt über das Zahlungssystem des Zeitmesssystems RaceResult.
(3) Bei Abmeldung oder Nichtantreten des TN erfolgt keine Erstattung des Startgelds. Der TN kann seine Anmeldung (eigenverantwortlich) über eine externe Rücktrittsversicherung absichern oder die unter §4 beschriebene Umbuchungsoption des Veranstalters zusätzlich hinzubuchen.
§4 Umbuchungsoptionen (Flex-Option)
(1) Die Flex-Option kann bei der Online-Anmeldung für 20 Euro hinzugebucht werden. Sie ermöglicht es, bis zum 11.04.2026 einmalig eine der folgenden Leistungen zu nutzen:
a) Distanzänderung auf eine kürzere Strecke, oder
b) Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person innerhalb derselben Distanz, oder
c) Verschiebung der Teilnahme auf das Jahr 2027.
(2) Ohne die Flex-Option sind diese Änderungen nicht möglich. Die Verschiebung ins Jahr 2027 erfolgt über einen Wertgutschein, der zum Anmeldestart 2027 (voraussichtlich Mitte November 2026) per E-Mail zugesendet wird.
§5 Absage und Abbruch durch den Veranstalter
(1) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgelds sowie keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigungen für bereits getätigte weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
(2) Absage- und Abbruchgründe für höhere Gewalt sind z. B. eine Pandemie, Streik, behördlicher Entzug der Genehmigung, Attentatsdrohungen, Sabotageakte, außergewöhnliche Wetterbedingungen oder sonstige Katastrophenfälle. Diese Auflistung ist nicht abschließend.
§6 Ausschluss von der Veranstaltung – Disqualifikation
(1) Der Veranstalter behält sich vor, einen TN von der Veranstaltung auszuschließen oder nicht in die Wertung aufzunehmen (Disqualifikation).
(2) Gründe für einen Ausschluss oder eine Disqualifikation sind:
a) Der TN macht bei der Anmeldung falsche Angaben.
b) Der TN unterliegt einer Wettkampfsperre durch einen Sportverband (z. B. wegen Dopings).
c) Der TN hat das Reglement des Rennens erheblich missachtet.
(3) Kommt es zum Ausschluss oder zur Disqualifikation, besteht für den TN kein Anspruch auf Erstattung des Startgelds.
§7 Haftung
(1) Für Sach- und Vermögensschäden von TN, die vom Veranstalter fahrlässig verschuldet werden, haftet der Veranstalter nicht.
(2) Für Personenschäden von TN haftet der Veranstalter bei fahrlässigem Handeln nur bis zur Obergrenze der vom Veranstalter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
(3) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der TN; auch dann nicht, wenn diese vom TN zur kostenlosen Aufbewahrung während des Rennens an den Veranstalter übergeben wurden.
(5) Der TN haftet für Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten (z. B. Zuschauern, Gemeinden, anderen TN, Verkehrsteilnehmern oder Privatgrundbesitzern) durch den TN verursacht werden und ihm zur Last gelegt werden können.
§8 Versicherung
Durch die Anmeldung wird vom Veranstalter keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung für den TN abgeschlossen. Der TN ist für seinen individuellen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
§9 Datenerhebung und -verwertung
(1) Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.
(2) Die bei der Anmeldung vom TN angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der TN in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Der TN erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien, Internet etc. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der TN mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der TN jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der TN erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seines Ergebnisses in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) sowie in allen digitalen Medien einverstanden.
(5) Der TN kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.
§10 Verjährung
Ansprüche des TN gegenüber dem Veranstalter verjähren ein Jahr nach Veranstaltungsende.
§11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Passau. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Freyung, 01. September 2025
siimple GmbH
Am Bahnhof 12
94078 Freyung
Deutschland